Obstbau, Obstkultur und Obstwissen

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Ökopunkte-Konto

 

Ökopunkte-Konto

Für die Sammlung von Ökopunkten um den Flächenverbrauch durch Bauten oder Verdichtungen auszugleichen, ist die Pflanzung von Hochstämmigen Obstbäumen vielerorts möglich. Für die Anlage von Streuobstwiesen zur Anrechnung auf einem Ökopunktekonto ist die vorherige Abstimmung mit der jeweiligen Unteren Landschaftsbehörde sinnvoll.

Das Ökopunktekonto wird herangezogen, wenn grössere Bauvorhaben wie der Neubau eines Stalls oder einer Halle geplant werden. Bei der Anlage eines solchen Ökopunkte-Kontos ist die Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde zwingend erforderlich. Bereits zeitig vor Realisierung des Bauvorhabens oder auch vor der Anlage einer Streuobstwiese sollte der Kontakt mit der Unteren Landschaftsbehörde hergestellt werden. Ein zuständiger Ansprechpartner kommt in vielen Kreisen und Städten heraus, um sich die Gegebenheiten vor Ort genauer anzusehen und das Vorhaben zu besprechen. Einige Behörden halten Obst-Sortenlisten bereit, in denen geeignete Sorten vorgestellt werden, in anderen Kreisen sind nur die Obst-Arten genannt (Apfel, Birne, Kirsche,..) die für die Anlage eines Ökopunkte-Kontos anerkannt werden. In jedem Fall zwingend ist die Verwendung von hochstämmigen Bäumen. Nur wenige Kreise und Kommunen akzeptieren Halbstämme. Buschobst wird in keinem Fall anerkannt.

Der Begriff des Ökopunkte-Kontos besteht nicht in allen Bundesländern und den zugehörigen Städten, Kommunen, Kreisen. Teilweise wird von Ausgleichsflächen oder einfach dem "Ausgleich des Eingriffs in die freie Landschaft" gesprochen. Eine Anfrage beim Amt hilft weiter. Bereits vorhandene Streuobstwiesen werden als Ausgleich in der Regel nicht anerkannt. Wohl aber die Ergänzung der Streuobstfläche oder der Ersatz von bereits abgestorbenen oder nicht anerkannten Pflanzen.

Einen Rechtsanspruch für die Anerkennung einer Streuobstwiese gibt es meines Erachtens in keinem Bundesland. Und ein guter Rat: Die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde sollten Sie ehrlich und fair behandeln. Für eventuell geltende Regeln und Satzungen können diese meistens nichts. Zeigen Sie sich kooperativ und drohen nicht etwa mit Rechtsmitteln, wenn das Vorhaben nicht so unterstützt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Da die rechtlichen Grundlagen von Landkreis zu Landkreis, teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind, wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an die zuständige untere Landschaftsbehörde.